Kanzlei hätte zuvor Änderungskündigung ansprechen müssen
Kategorie: Steuern und Recht | 24. Juni 2025
Das LAG Köln hat entschieden, dass die ordentliche Kündigung eines angestellten Rechtsanwalts unwirksam ist, wenn eine zumutbare Änderungskündigung zuvor nicht angesprochen wurde. Hierauf macht die BRAK aufmerksam (Az. 7 Sa 347/24).
Quelle: www.datev.de