Kaskoversicherer zu spät unterrichtet – kein Anspruch gegen Versicherung

Kategorie: Recht | 27. September 2017

Teilt ein Versicherungsnehmer – in Kenntnis der ihm obliegenden Anzeigepflicht – seinem Kaskoversicherer einen Unfallschaden erst knapp sechs Monate nach dem Verkehrsunfall mit, kann der Kaskoversicherer berechtigt sein, eine Entschädigung wegen vorsätzlicher Verletzung der Anzeigeobliegenheit zu verweigern. So entschied das OLG Hamm (Az. 20 U 42/17).

Weitere Informationen: Kaskoversicherer zu spät unterrichtet – kein Anspruch gegen Versicherung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung . . . ...

Im Koalitionsvertrag der regierungstragenden Parteien wurde vereinbart, die Steuerbefreiung für . . . ... [weiterlesen]

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im . . . ...

Die aktuellen Konjunkturindikatoren zeigen lt. BMWE noch keine wirtschaftliche Erholung . . . ... [weiterlesen]

Archiv