Kaskoversicherer zu spät unterrichtet – kein Anspruch gegen Versicherung
Kategorie: Recht | 27. September 2017
Teilt ein Versicherungsnehmer – in Kenntnis der ihm obliegenden Anzeigepflicht – seinem Kaskoversicherer einen Unfallschaden erst knapp sechs Monate nach dem Verkehrsunfall mit, kann der Kaskoversicherer berechtigt sein, eine Entschädigung wegen vorsätzlicher Verletzung der Anzeigeobliegenheit zu verweigern. So entschied das OLG Hamm (Az. 20 U 42/17).
Weitere Informationen: Kaskoversicherer zu spät unterrichtet – kein Anspruch gegen Versicherung
Quelle: www.datev.de