Kassensicherungsgesetz: Frist für die Befreiung wird nicht verlängert – Einbau technischer Sicherheitseinrichtung ab 1. April verpflichtend

Kategorie: Steuern und Recht | 6. April 2021

Die Senatsfinanzverwaltung Berlin hatte im Juli 2020 Corona-bedingt die Frist zum Einbau einer technischen Sicherheitseinrichtung bis zum 31. März dieses Jahres verlängert. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wurde am 31. Juli 2020 im Amtsblatt für Berlin veröffentlicht. Diese Frist wird nicht verlängert.

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Quelle: www.datev.de

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