Katzenhalterin haftet für Tierarztkosten
Kategorie: Steuern und Recht | 18. November 2024
Wird ein erkranktes Tier von Dritten zum Tierarzt gebracht, haftet der Tierhalter für die Kosten der Notbehandlung. Dies entschied das AG München (Az. 161 C 16714/22).
Quelle: www.datev.de