Kaufhaus in Neuköllner Einkaufspassage darf keinen Räumungsverkauf durchführen

Kategorie: Recht | 30. August 2017

Das LG Berlin hat eine Gesellschaft, die ein Kaufhaus betreibt, verpflichtet, als Mieterin in einem Neuköllner Einkaufszentrum ihre Einkaufsflächen offen zu halten und das Ladengeschäft zu betreiben sowie zugleich untersagt, einen Räumungsverkauf in Gestalt eines totalen Ausverkaufs durchzuführen bzw. zu bewerben (Az. 104 O 60/17).

Weitere Informationen: Kaufhaus in Neuköllner Einkaufspassage darf keinen Räumungsverkauf durchführen

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Bankenrichtlinienumsetzungs- und Bürokratieentlastungsgesetz – BRUBEG . . .

Der Gesetzentwurf dient einer 1-zu-1-Umsetzung des sog. EU-Bankenpakets sowie dem Abbau . . . ... [weiterlesen]

Zuschläge für Zytostatika & Co.: Landessozialgericht . . . ...

Das LSG Berlin-Brandenburg hat in erster Instanz entschieden, dass der . . . ... [weiterlesen]

Archiv