Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren

Kategorie: Recht | 27. Mai 2020

Es besteht im Rahmen des Einstellungsverfahrens kein allgemeines Fragerecht des Arbeitgebers nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren jedweder Art. Der Arbeitgeber darf bei einem Arbeitnehmer vielmehr nur Informationen zu solchen Vorstrafen und Ermittlungsverfahren einholen, die für den zu besetzenden Arbeitsplatz relevant sein können. So das ArbG Bonn (Az. 5 Ca 83/20).

Weitere Informationen: Kein allgemeines Fragerecht nach Vorstrafen und Ermittlungsverfahren

Quelle: www.datev.de

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