Kein Anspruch auf bestimmte Öffnungszeiten einer Kindertageseinrichtung
Kategorie: Recht | 14. Februar 2020
Das OVG Nordrhein-Westfalen entschied, dass Kinder im Alter von einem Jahr bis drei Jahren keinen Anspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesstätte mit Betreuungs- bzw. Öffnungszeiten haben, die auch jedwede Randzeiten abdecken (Az. 12 B 1324/19).
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Quelle: www.datev.de