Kein Anspruch auf Entschädigung für verpassten Rückflug – Informationspflichten nicht verletzt

Kategorie: Recht | 8. März 2019

Die Klägerin hat keinen Anspruch auf Schadensersatz bei einem verpassten Rückflug wegen Verletzung von Informationspflichten der Reiseveranstalterin. Selbst wenn ein Reiseleiter nicht erreichbar gewesen sein sollte, seien die Informationen ausreichend und eindeutig geewesen. So entschied das AG München (Az. 123 C 9082/18).

Weitere Informationen: Kein Anspruch auf Entschädigung für verpassten Rückflug – Informationspflichten nicht verletzt

Quelle: www.datev.de

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