Kein Anspruch auf Ersatz eines Kaskoschadens bei Lüge vor Gericht

Kategorie: Recht | 7. September 2017

Laut OLG Hamm kann eine Lüge vor Gericht beim Geltendmachen eines Kaskoanspruchs wegen eines Diebstahls dazu führen, dass die für den Versicherungsnehmer streitende „Redlichkeitsvermutung“ widerlegt und seine Klage deswegen erfolglos ist (Az. 20 U 184/15).

Weitere Informationen: Kein Anspruch auf Ersatz eines Kaskoschadens bei Lüge vor Gericht

Quelle: www.datev.de

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