Kein Anspruch auf Ersatz eines Kaskoschadens bei Lüge vor Gericht

Kategorie: Recht | 7. September 2017

Laut OLG Hamm kann eine Lüge vor Gericht beim Geltendmachen eines Kaskoanspruchs wegen eines Diebstahls dazu führen, dass die für den Versicherungsnehmer streitende „Redlichkeitsvermutung“ widerlegt und seine Klage deswegen erfolglos ist (Az. 20 U 184/15).

Weitere Informationen: Kein Anspruch auf Ersatz eines Kaskoschadens bei Lüge vor Gericht

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Fristverlängerung bis zum 30.11.2023 – Rückzahlung . . . ...

Heute Morgen erreichte uns die Information, dass die N-Bank die . . . ... [weiterlesen]

Neuberechnung von Zinsen aufgrund der Rechtsprechung . . . ...

Finanzämter versenden rund 1 Million neue Zinsbescheide ... [weiterlesen]

Steueränderungen 2023 . . .

Das Jahr 2023 beginnt mit vielen Steueränderungen. Dabei sind angesichts . . . ... [weiterlesen]

Bundestag stimmt gegen ermäßigte Umsatzsteuer in . . . ...

Ein dauerhafter ermäßigter Umsatzsteuersatz von sieben Prozent auf den Verzehr . . . ... [weiterlesen]

Preise für Wohnimmobilien im 2. Quartal . . . ...

Die Preise für Wohnimmobilien (Häuserpreisindex) in Deutschland sind im 2. . . . ... [weiterlesen]

Archiv