Kein Anspruch auf Ersatz eines Kaskoschadens bei Lüge vor Gericht

Kategorie: Recht | 7. September 2017

Laut OLG Hamm kann eine Lüge vor Gericht beim Geltendmachen eines Kaskoanspruchs wegen eines Diebstahls dazu führen, dass die für den Versicherungsnehmer streitende „Redlichkeitsvermutung“ widerlegt und seine Klage deswegen erfolglos ist (Az. 20 U 184/15).

Weitere Informationen: Kein Anspruch auf Ersatz eines Kaskoschadens bei Lüge vor Gericht

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Fahrzeugüberlassung an Arbeitnehmer zu privaten Zwecken . . . ...

Das BMF hat aufgrund des BFH-Urteils V R 25/21 die . . . ... [weiterlesen]

Änderung des Steuerberatungsgesetzes . . .

Die bisherige Beschränkung der Erlaubnis zur unentgeltlichen Hilfeleistung in Steuersachen . . . ... [weiterlesen]

Archiv