Kein Anspruch auf höhere Besoldung für Lehrkräfte mit der Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I
Kategorie: Steuern und Recht | 21. September 2022
Lehrkräfte in NRW, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I vor der Lehrerausbildungsreform im Jahr 2009 erlangt haben, müssen besoldungsrechtlich nicht wie Studienräte behandelt werden, die die Lehrbefähigung für die Sekundarstufe II erworben haben. So das VG Gelsenkirchen (Az. 1 K 951/18 und 1 K 4831/20).
Quelle: www.datev.de