Kein Anspruch auf Knie-OP in einem Privatkrankenhaus
Kategorie: Recht | 6. März 2020
Das SG Düsseldorf entschied, dass ein Versicherter keine Erstattung der aufgewandten Kosten für eine Knieoperation in einem Privatkrankenhaus hat, wenn er die Kostenübernahme nicht zuvor bei seiner gesetzlichen Krankenkasse beantragt hat (Az. S 8 KR 1011/18).
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Quelle: www.datev.de