Kein Anspruch auf Kostenübernahme für einen elektronischen Postwagen als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben
Kategorie: Recht | 6. August 2020
Ein Angestellter hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für einen sog. E-Trolley als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn eine vorrangige Verpflichtung des Arbeitgebers besteht, Gefährdungen bei der manuellen Handhabung von Lasten zu vermeiden. Es ist nicht Aufgabe der Rentenversicherung, eine mangelnde Grundausstattung des Arbeitsplatzes auszugleichen. So das SG Stuttgart (Az. S 7 R 6998/17).
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Quelle: www.datev.de