Kein Anspruch auf Kostenübernahme für einen elektronischen Postwagen als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Kategorie: Recht | 6. August 2020

Ein Angestellter hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme für einen sog. E-Trolley als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben, wenn eine vorrangige Verpflichtung des Arbeitgebers besteht, Gefährdungen bei der manuellen Handhabung von Lasten zu vermeiden. Es ist nicht Aufgabe der Rentenversicherung, eine mangelnde Grundausstattung des Arbeitsplatzes auszugleichen. So das SG Stuttgart (Az. S 7 R 6998/17).

Weitere Informationen: Kein Anspruch auf Kostenübernahme für einen elektronischen Postwagen als Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben

Quelle: www.datev.de

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