Kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung
Kategorie: Steuern und Recht | 5. September 2022
Es besteht kein Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung für die Reparaturzeit eines Porsche wegen beschränkten Fahrvergnügens bei möglicher Nutzung eines Ford Mondeo. So entschied das OLG Frankfurt (Az. 11 U 7/21).
Quelle: www.datev.de