Kein Anspruch auf Richtigstellung und Unterlassung der Weiterleitung einer E-Mail
Kategorie: Steuern und Recht | 17. März 2025
Das AG München hatte zu entscheiden, ob es sich bei der Weiterleitung einer E-Mail an die Miteigentümer einer WEG durch die Hausverwaltung u. a. um eine Ehrverletzung und eine Verletzung des Postgeheimnisses handelt Az. 171 C 22496/23).
Quelle: www.datev.de