Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Sturzes über gut sichtbares Hindernis auf dem Gehweg

Kategorie: Recht | 12. Mai 2020

Stolpert ein Fußgänger über ein gut sichtbares Hindernis auf dem Gehweg, welches er zuerst wahrgenommen, aber anschließend vergessen hat, hat er keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Darauf hat das OLG Köln hingewiesen (Az. 7 U 285/19).

Weitere Informationen: Kein Anspruch auf Schmerzensgeld wegen Sturzes über gut sichtbares Hindernis auf dem Gehweg

Quelle: www.datev.de

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