Kein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei anonymer Antragstellung

Kategorie: Recht | 6. November 2017

Das Erfordernis der Preisgabe der Identität bei einem Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen und die nur beschränkte Zugänglichkeit von Informationen im Bereich von Wissenschaft, Forschung und Lehre verletzen nicht die nach der Landesverfassung garantierten Grundrechte auf Informationsfreiheit und informationelle Selbstbestimmung. Dies hat der VerfGH Rheinland-Pfalz entschieden (Az. VGH B 37/16).

Weitere Informationen: Kein Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen bei anonymer Antragstellung

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Neue Regeln für die Vergabe von . . . ...

Das Bundestariftreuegesetz (BTTG-E) ist Gegenstand der Stellungnahme der BRAK, in . . . ... [weiterlesen]

Verlautbarung Nr. 24 – Zur Eigenschaft . . . ...

Die Abschlussprüferaufsichtsstelle (APAS) hat am 24. Juli 2025 die Verlautbarung . . . ... [weiterlesen]

Archiv