Kein Anspruch der Deutschen Umwelthilfe auf Stilllegung von Fahrzeugen mit Dieselmotoren des Typs EA 189 EU5
Kategorie: Recht | 25. Januar 2018
Die Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. gegen die Stadt Düsseldorf auf Stilllegung von Dieselfahrzeugen, die mit dem Motorenaggregat EA 189 EU5 des Volkswagen-Konzerns ausgestattet sind, ist mangels Klagebefugnis des Umweltverbandes bereits unzulässig. Außerdem ist die Klage unbegründet, weil die laufenden Nachrüstungen dazu führen, dass die betroffenen Autos die maßgeblichen Emissionsgrenzwerte einhalten. So entschied das VG Düsseldorf (Az. 6 K 12341/17).
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Quelle: www.datev.de