Kein Anspruch des Entrümpelungsunternehmens auf Sensationsfund bei Wohnungsauflösung
Kategorie: Steuern und Recht | 4. Juni 2025
Das LG Köln hat die Klage der Inhaberin einer Entrümpelungsfirma gerichtet auf Zahlung eines Teilbetrages (100.000 Euro) für in der Wohnung entdecktes Bargeld von über 600.000 Euro als auch Finderlohn abgewiesen. Insbesondere vertragliche Ansprüche würden ausscheiden, da eine Regelung in den AGB des Unternehmens unwirksam sei (Az. 15 O 56/25).
Quelle: www.datev.de