Kein Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für langfristig in der Türkei lebende Kinder

Kategorie: Steuern | 4. Oktober 2017

Das FG Schleswig-Holstein entschied, dass ein deutscher Staatsangehöriger keinen Anspruch auf Kindergeld hat, wenn die Kinder langfristig in der Türkei leben (Az. 4 K 138/16 und 4 K 1/17).

Weitere Informationen: Kein Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für langfristig in der Türkei lebende Kinder

Quelle: www.datev.de

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