Kein Anspruch eines Lehrers auf Beseitigung von Fotos aus Schuljahrbuch
Kategorie: Recht | 7. April 2020
Ein Lehrer, der sich bei einem Fototermin in der Schule freiwillig mit Schulklassen hat ablichten lassen, hat keinen Anspruch auf Entfernung der im Jahrbuch der Schule veröffentlichten Bilder. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 2 A 11539/19).
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Quelle: www.datev.de