Kein Anspruch eines Pressevertreters auf Auskunft über vertrauliche Informationen aus der Innenministerkonferenz

Kategorie: Recht | 2. März 2018

Laut OVG Berlin-Brandenburg ist das BMI nicht verpflichtet, einem Pressevertreter Auskünfte über vertrauliche Informationen aus der Innenministerkonferenz zu geben, da sonst die Freiheit und Offenheit der politischen Willensbildung zwischen den Chefs der Innenressorts von Bund und Ländern gefährdet sei (Az. OVG 6 S 41.17).

Weitere Informationen: Kein Anspruch eines Pressevertreters auf Auskunft über vertrauliche Informationen aus der Innenministerkonferenz

Quelle: www.datev.de

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