Kein Anspruch eines Rennradfahrers auf Schadensersatz bei Sturz nach Ausweichen vor einem dreieinhalbjährigen Kind auf einem Lauflernrad
Kategorie: Recht | 25. Juni 2018
Das LG Heidelberg hat die Klage eines Rennradfahrers auf Schadensersatz und Schmerzensgeld abgewiesen, denn es fehle bereits an einer Aufsichtspflichtverletzung der beklagten Mutter (Az. 3 O 80/18).
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Quelle: www.datev.de