Kein Arbeitsunfall eines forstwirtschaftlichen Unternehmers im Nebenerwerb bei Schaffung eines Lagerortes für Brennholz für das private Heizen

Kategorie: Steuern und Recht | 9. August 2024

Das SG Stuttgart lehnte das Vorliegen eines Arbeitsunfalls eines forstwirtschaftlichen Unternehmers im Nebenerwerb bei Verrichtung einer Tätigkeit, die dem eigenwirtschaftlichen Bereich des Versicherten zuzuordnen ist, ab (Az. S 21 U 3144/21).

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Quelle: www.datev.de

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