Kein Baustopp für Windenergieanlage in Bickenbach

Kategorie: Recht | 9. August 2017

Die geplante Windenergieanlage auf dem Gemeindegebiet von Bickenbach (Verbandsgemeinde Emmelshausen im Rhein-Hunsrück-Kreis) darf gebaut werden. Die geplante Anlage rufe keine unzumutbaren Lärmimmissionen hervor. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 B 11075/17).

Weitere Informationen: Kein Baustopp für Windenergieanlage in Bickenbach

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Verbraucherinsolvenz: Insolvenzgericht muss potenzielle Missbräuchlichkeit von . . . ...

Das Insolvenzgericht muss die potenzielle Missbräuchlichkeit von Vertragsklauseln im Rahmen . . . ... [weiterlesen]

BFH: Werterhöhung von Anteilen an einer . . . ...

Der BFH hat den Beschluss des FG Nürnberg aufgehoben, da . . . ... [weiterlesen]

Archiv