Kein Baustopp für Windenergieanlage in Bickenbach

Kategorie: Recht | 9. August 2017

Die geplante Windenergieanlage auf dem Gemeindegebiet von Bickenbach (Verbandsgemeinde Emmelshausen im Rhein-Hunsrück-Kreis) darf gebaut werden. Die geplante Anlage rufe keine unzumutbaren Lärmimmissionen hervor. So entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 1 B 11075/17).

Weitere Informationen: Kein Baustopp für Windenergieanlage in Bickenbach

Quelle: www.datev.de

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