Kein Bestandsschutz für Steuerbefreiungen
Kategorie: Steuern | 5. Februar 2019
Steuerbefreiungen stellen Ausnahmen vom Grundsatz der Besteuerung dar und entfalten keinerlei Bestandsschutz. Mit diesem Hinweis antwortet die Bundesregierung (19/7404) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die wissen wollte, warum für aus Klärgasen erzeugten und selbst verbrauchten Strom Stromsteuer erhoben wird.
Weitere Informationen: Kein Bestandsschutz für Steuerbefreiungen
Quelle: www.datev.de