Kein Beurteilungsspielraum der Verwaltung bei der Festlegung der Sachkostenerstattung für Kindertagespflegepersonen

Kategorie: Steuern und Recht | 25. November 2022

Dem Träger der öffentlichen Jugendhilfe steht bei der Festlegung des Erstattungsbetrages für den Sachaufwand, der Kindertagespflegepersonen bei ihrer Tätigkeit entsteht, kein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zu. So entschied das BVerwG (Az. 5 C 1.21 und 5 C 3.21).

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Quelle: www.datev.de

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