Kein Differenzkindergeld für in Großbritannien lebendes Kind

Kategorie: Steuern | 4. Oktober 2017

Laut FG Schleswig-Holstein steht einem in Deutschland wohnhaften Kindesvater, der ALG-II Leistungen bezieht, unter Berücksichtigung der Regelungen der VO (EG) Nr. 883/2004 i. V. m. DVO (EG) Nr. 987/2009 kein Anspruch auf (Differenz-) Kindergeld für seine in Großbritannien bei der nicht erwerbstätigen Mutter wohnende Tochter zu (Az. 5 K 179/16).

Weitere Informationen: Kein Differenzkindergeld für in Großbritannien lebendes Kind

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Spezi gegen Bauerlimo . . .

Das LG München I hat einer Brauerei die Nutzung der . . . ... [weiterlesen]

Kein Verletztengeld für Ex-Fußballprofi bei fortlaufenden . . . ...

Ein Ex-Fußballprofi kann kein Verletztengeld beanspruchen, wenn er infolge eines . . . ... [weiterlesen]

Archiv