Kein Einlass bei unbegründeter Maskenverweigerung
Kategorie: Steuern und Recht | 14. Januar 2022
Wer ohne Nachweis gesundheitlicher Gründe nicht bereit ist, der Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Gerichtsgebäude nachzukommen, ist nicht objektiv an der Terminswahrnehmung gehindert. So entschied das LSG Nordrhein-Westfalen (Az. L 18 R 856/20).
Quelle: www.datev.de