Kein Erfolg der Initiative "Berlin braucht Tegel" auf dem Verwaltungsrechtsweg
Kategorie: Recht | 12. September 2017
Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Verwaltungsgerichte nicht zuständig sind, wenn sich der Träger eines Volksbegehrens gegen die Öffentlichkeitsarbeit der Landesregierung wendet und eine Verletzung seiner Chancengleichheit bzw. einen Verstoß gegen § 40d des Gesetzes über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid (Abstimmungsgesetz) geltend macht. Ein derartiger Streit sei als verfassungsrechtlich ausgestaltetes Initiativrecht dem Verfassungsrecht zuzuordnen (Az. OVG 3 S 76.17).
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Quelle: www.datev.de