Kein ergänzender Lärmschutz vor einer Betriebswerkstatt der Strohgäubahn

Kategorie: Recht | 23. November 2017

Der VGH Baden-Württemberg hat die Klage eines Bewohners von Korntal-Münchingen auf ergänzenden Schutz vor Lärm im Zusammenhang mit der Betriebswerkstatt der Strohgäubahn erneut abgewiesen, da die Immissionsrichtwerte für ein – hier vorliegendes – Gewerbegebiet eingehalten würden (Az. 5 S 1475/16).

Weitere Informationen: Kein ergänzender Lärmschutz vor einer Betriebswerkstatt der Strohgäubahn

Quelle: www.datev.de

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