Kein Ersatz für Brandfolgekosten durch den am Brand unschuldigen Vermieter
Kategorie: Recht | 27. Dezember 2019
Das AG München entschied, dass Mieter keinen Ersatz für Brandfolgekosten wie die anderweitige Unterbringung während der nach einem Hausbrand erforderlichen Renovierungsarbeiten geltend machen können, wenn der Vermieter am Brand keine Schuld trägt (Az. 414 C 22911/18).
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Quelle: www.datev.de