Kein Ersatz für Brandfolgekosten durch den am Brand unschuldigen Vermieter

Kategorie: Recht | 27. Dezember 2019

Das AG München entschied, dass Mieter keinen Ersatz für Brandfolgekosten wie die anderweitige Unterbringung während der nach einem Hausbrand erforderlichen Renovierungsarbeiten geltend machen können, wenn der Vermieter am Brand keine Schuld trägt (Az. 414 C 22911/18).

Weitere Informationen: Kein Ersatz für Brandfolgekosten durch den am Brand unschuldigen Vermieter

Quelle: www.datev.de

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