Kein Erstattungsanspruch bei pushTAN Freigabe an Dritte am Telefon
Kategorie: Steuern und Recht | 18. Februar 2025
Das OLG Braunschweig bestätigte das erstinstanzliche Urteil des LG Göttingen, in dem einer Klägerin, die Opfer eines Online-Banking Betruges geworden ist, Schadensersatz wegen unberechtigter Abbuchungen von ihrem Girokonto versagt worden war (Az. 4 U 439/23).
Quelle: www.datev.de