Kein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei "schwacher" Auslandsadoption

Kategorie: Recht | 26. Oktober 2017

Die Adoption eines minderjährigen Kindes im Ausland durch einen Deutschen führt für das Kind in aller Regel nur dann zum Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn die Auslandsadoption auch zum Erlöschen des Eltern-Kind-Verhältnisses zu den leiblichen Eltern führt. So entschied das BVerwG (Az. 1 C 30.16).

Weitere Informationen: Kein Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit bei "schwacher" Auslandsadoption

Quelle: www.datev.de

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