Kein Fairnessausgleich für den VW-Beetle – Berufung der Erbin eines Konstrukteurs zurückgewiesen

Kategorie: Steuern und Recht | 10. März 2022

Das OLG Braunschweig hat die Berufung der Erbin eines früheren Karosseriekonstrukteurs und späteren Leiters der Abteilung Karosserie-Konstruktion der Porsche AG zurückgewiesen und bestätigte damit die Entscheidung der Vorinstanz, wonach der Klägerin kein Anspruch gegen die Volkswagen AG auf eine angemessene Beteiligung am wirtschaftlichen Erfolg des VW-Käfers zustehe (Az. 2 U 47/19).

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Quelle: www.datev.de

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