Kein Fernbleiben von schriftlicher Abiturprüfung wegen Coronagefahren

Kategorie: Recht | 17. April 2020

Eine Berliner Schülerin ist vor dem VG Berlin mit einem Eilantrag gescheitert, mit dem sie erreichen wollte, nicht an den ab dem 20. April 2020 angesetzten schriftlichen Abiturprüfungen teilzunehmen (Az. VG 14 L 59.20).

Weitere Informationen: Kein Fernbleiben von schriftlicher Abiturprüfung wegen Coronagefahren

Quelle: www.datev.de

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