Kein fiktives Geburtsdatum im Ausweis

Kategorie: Steuern und Recht | 23. Dezember 2022

Ein im Jahr 1957 in Algerien geborener Kläger mit deutscher Staatsangehörigkeit, dessen konkretes Geburtsdatum unbekannt ist, hat keinen Anspruch auf Eintragung eines fiktiven Geburtsdatums in seinen Personalausweis und seinen Reisepass. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz (Az. 7 A 10318/22.OVG).

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Quelle: www.datev.de

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