Kein Finderglück mit einem gesperrten Handy

Kategorie: Recht | 8. September 2017

Der Finder eines Mobiltelefons hat keinen Anspruch auf Freischaltung des gesperrten Mobiltelefons, auch nachdem er der Eigentümer geworden ist. So entschied das AG München (Az. 213 C 7386/17).

Weitere Informationen: Kein Finderglück mit einem gesperrten Handy

Quelle: www.datev.de

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