Kein Finderglück mit einem gesperrten Handy
Kategorie: Recht | 8. September 2017
Der Finder eines Mobiltelefons hat keinen Anspruch auf Freischaltung des gesperrten Mobiltelefons, auch nachdem er der Eigentümer geworden ist. So entschied das AG München (Az. 213 C 7386/17).
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Quelle: www.datev.de