Kein Gestaltungsmissbrauch bei Nießbrauchsbestellung zu Gunsten eines studierenden Kindes

Kategorie: Steuern | 30. Juni 2017

Das FG Baden-Württemberg entschied, dass es keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt, wenn eine Mutter ihrer Tochter zur Finanzierung des Studiums den Nießbrauch an einem vermieteten Grundstück bestellt (Az. 11 K 2951/15).

Weitere Informationen: Kein Gestaltungsmissbrauch bei Nießbrauchsbestellung zu Gunsten eines studierenden Kindes

Quelle: www.datev.de

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