Kein Grundrechtsschutz für überwiegend von der öffentlichen Hand getragenen Arbeitgeberverband
Kategorie: Recht | 12. Dezember 2019
Ein mehrheitlich von der öffentlichen Hand getragener Arbeitgeberverband kann sich nicht auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit berufen. Dies entschied das BVerwG (Az. 8 C 8.19).
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Quelle: www.datev.de