Kein Grundrechtsschutz für überwiegend von der öffentlichen Hand getragenen Arbeitgeberverband

Kategorie: Recht | 12. Dezember 2019

Ein mehrheitlich von der öffentlichen Hand getragener Arbeitgeberverband kann sich nicht auf das Grundrecht der Koalitionsfreiheit berufen. Dies entschied das BVerwG (Az. 8 C 8.19).

Weitere Informationen: Kein Grundrechtsschutz für überwiegend von der öffentlichen Hand getragenen Arbeitgeberverband

Quelle: www.datev.de

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