Kein Handlungsbedarf im Erbrecht

Kategorie: Recht | 18. September 2018

Die Bundesregierung sieht keinen Handlungsbedarf im Erbrecht, was die Frage des Zugangs zum digitalen Nachlass betrifft.

Weitere Informationen: Kein Handlungsbedarf im Erbrecht

Quelle: www.datev.de

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