Kein Hartz IV wegen Neuwagenkauf
Kategorie: Recht | 19. September 2017
Das LSG Niedersachsen-Bremen entschied, dass der Kfz-Freibetrag bei der Gewährung von Grundsicherungsleistungen nach dem SGB II auch dann nicht mehrfach beansprucht werden kann, wenn mehrere erwerbsfähige Familienmitglieder nur ein gemeinsames Auto haben (Az. L 11 AS 35/17).
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Quelle: www.datev.de