Kein höheres Arbeitslosengeld II infolge zurückgeforderter Halbwaisenrente

Kategorie: Recht | 20. Februar 2018

Das Jobcenter muss Arbeitslosengeld II, das um den Betrag einer Halbwaisenrente gekürzt wurde, nach Rückforderung der Rente nicht nachträglich um den jetzt fehlenden Betrag aufstocken, da es nicht Aufgabe des Jobcenters sei, zu prüfen, ob die Voraussetzungen eines Halbwaisenrentenbezuges vorlägen. So entschied das SG Mainz (Az. S 10 AS 51/17).

Weitere Informationen: Kein höheres Arbeitslosengeld II infolge zurückgeforderter Halbwaisenrente

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Inflationsrate im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . .

Die Inflationsrate in Deutschland wird im Juni 2025 voraussichtlich +2,0 . . . ... [weiterlesen]

Drei Packungen Mehl statt eines Laptops: . . . ...

Ein Münchner verklagte einen Paketdienstleister auf Schadensersatz, nachdem er ein . . . ... [weiterlesen]

Archiv