Kein Lasertag-Spiel für unter 14-Jährige

Kategorie: Recht | 18. Dezember 2017

Das VG München hat in einem Eilbeschluss das Zutrittsverbot der Stadt Ingolstadt zu einer Lasertag-Anlage für Kinder unter 14 Jahren bestätigt, da bis zur endgültigen Klärung der Schutz der seelischen und geistigen Gesundheit von Kindern unter 14 Jahren Vorrang vor den finanziellen Interessen des Betreibers habe (Az. M 18 S 17.3702).

Weitere Informationen: Kein Lasertag-Spiel für unter 14-Jährige

Quelle: www.datev.de

Zum Archiv

Sie erreichen uns

Emden 0 49 21 / 9 18 49 10

Hannover 05 11 / 30 79 00

Wir erarbeiten individuelle Lösungen für Ihr Unternehmen.

Kontakt

News

Warnung vor Betrugsversuchen . . .

  In den letzten Tagen kommt es häufig zu Betrugsversuchen gegenüber . . . ... [weiterlesen]

Pflicht zur Meldung von TSE-Kassen an . . . ...

Seit dem 01.01.2025 sind alle Steuerbürger, die . . . ... [weiterlesen]

Die Testamentsgestaltung – Steuerliche Fallstricke . . .

Die Testamentsgestaltung ist ein wesentlicher Bestandteil der Nachlassplanung und kann . . . ... [weiterlesen]

Private Equity: Verlautbarung des Vorstandes der . . . ...

In jüngerer Zeit kommt es wiederholt zu Transaktionen im Markt . . . ... [weiterlesen]

Die wirtschaftliche Lage in Deutschland im . . . ...

Konjunkturelle Abschwächung im zweiten Quartal Nach der spürbaren Belebung zu . . . ... [weiterlesen]

Archiv