Kein Mangel bei Geschmacksabweichungen über eine Augenbrauenpigmentierung

Kategorie: Steuern und Recht | 29. August 2022

Eine Augenbrauenpigmentierung betrifft neben der reinen handwerklichen Leistung auch künstlerische Aspekte. Der Besteller hat deshalb grundsätzlich einen künstlerischen Gestaltungsspielraum des Unternehmers hinzunehmen, so dass Geschmacksabweichungen keinen Mangel begründen. Dies ist nur anders, wenn konkrete Vorgaben im Sinne einer Beschaffenheitsvereinbarung gemacht wurden. So das OLG Frankfurt (Az. 17 U 116/21).

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Quelle: www.datev.de

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