Kein Pardon auf Weihnachtsfeier – Wer Kollegin mit Äußerungen sexuell belästigt und beleidigt, muss mit fristloser Kündigung rechnen

Kategorie: Steuern und Recht | 12. Juni 2023

Auch auf einer betrieblichen Weihnachtsfeier gibt es keinen Freifahrtschein für sexuell belästigende Äußerungen gegenüber Kolleginnen. Es handelt sich um Verletzungen der vertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers, die eine außerordentliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses grundsätzlich rechtfertigen können. So das ArbG Elmshorn (Az. 3 Ca 1501 e/22).

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Quelle: www.datev.de

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