Kein „Recht auf Vergessen“: Zulässiges Vorhalten von Verdachtsberichterstattung in Online-Pressearchiven

Kategorie: Recht | 30. Juli 2020

Das BVerfG entschied, dass die ursprüngliche Zulässigkeit einer Berichterstattung ein entscheidender Faktor für die Zulässigkeit einer über das Internet zugänglichen Archivierung ist und im Normalfall eine unveränderte öffentliche Bereitstellung auch nach langer Zeit noch rechtfertigt (Az. 1 BvR 146/17).

Weitere Informationen: Kein „Recht auf Vergessen“: Zulässiges Vorhalten von Verdachtsberichterstattung in Online-Pressearchiven

Quelle: www.datev.de

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