Kein Rechtsschutzbedürfnis für Klage eines Arbeitsnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale

Kategorie: Steuern und Recht | 5. Januar 2024

Einer Klage eines Arbeitsnehmers gegen den Arbeitgeber auf Auszahlung der Energiepreispauschale fehlt das Rechtsschutzinteresse, weil der Arbeitgeber nicht Schuldner der Energiepreispauschale ist. So entschied das FG Hamburg (Az. 1 K 163/23).

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Quelle: www.datev.de

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